Rund um die Reise
Teilnahmegebühr
Sie beinhaltet alle Kosten für Reise, Unterbringung, Programm, Versicherungspaket (s.u.) und Verpflegung. Du brauchst dich also nur um dein Taschengeld zu kümmern. Falls du zuschussberechtigt bist, reduzieren sich die Reisekosten noch auf den jeweils angegebenen Betrag. Auf besonderen Wunsch der Gruppe können auch aufwändigere Ausflüge unternommen werden, die dann mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Es werden nur tatsächliche Mehrkosten (z.B. Zugfahrt), nicht aber die Verpflegungskosten, verrechnet. Diese Angebote sind fakultativ.
Unterbringung
Wenn nicht anders angegeben, schlafen wir in Mehrpersonenzelten; sie sind für sechs Personen ausgelegt. Hierfür müsst ihr auf jeden Fall Schlafsack, Iso-Matte und ein Gedeck für euch selbst mitbringen.
Versicherungspaket
Wir schließen für jeden von euch mit Wohnsitz in Deutschland eine Unfall-, Kranken-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung ab. Sie übernimmt die Mehrkosten für die im Ausland entstehende Differenz. Sie gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Taschengeldkiste
Ausweis, Impfpass, neue IHAC-Versicherungskarte, die von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung und das Taschengeld solltet ihr in einem mit eurer Adresse versehenen C5-Umschlag mit euch führen und dann nach der Ankunft im Camp beim Betreuer abgeben. Diese Umschläge verwahren wir sicher auf.
Mithilfe
Um eure Urlaubskasse zu schonen, erwarten wir deine Mithilfe auf dem Camp. Du hast also Gelegenheit und wir die Erwartung, dass du dich beim Putzen, Kochen, Aufräumen, usw. aktiv beteiligst. Eine Jugendbegegnung steht und fällt mit den Aktivitäten der Teilnehmer.
Zuschussmöglichkeiten
Für Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien besteht die Möglichkeit, Mittel aus dem Landesjugendplan (LJP) zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus: Anzahl Camptage x Zuschussbetrag (in 2011: 7,50 Euro).
Wir verfahren nach folgender Praxis für die Bezuschussung: Sie stellen den Antrag bei uns zur Weiterleitung ans Regierungspräsidium in Freiburg. Dort wird dann im Herbst über die Gewährung der Mittel entschieden. Für Sie heißt das, zuerst den vollen Reisepreis zu bezahlen. Bei Gewährung des Zuschusses erstatten wir Ihnen den Betrag zurück. Im letzten Jahr konnten wir allen, deren Antrag den Voraussetzungen entsprach, den entsprechenden Zuschuss zurückzahlen.
WICHTIG: Sie erhalten nach der Anmeldung Ihres Kindes ein Formular von uns, welches Sie vollständig ausgefüllt, unterschrieben und bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der jeweiligen Freizeit an unser Büro zurückschicken müssen. Anträge, die nach diesem Datum bei uns eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Es besteht bei verschiedenen Landkreisen die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Freizeit vom örtlichen Jugendamt zusätzlich fördern zu lassen. Für Anträge müssen Sie sich allerdings direkt an Ihr zuständiges Sozial- und Jugendamt wenden. Dort bekommen Sie alle notwendigen Informationen.
Rabatt
Eine Reisepreisermäßigung von 15.- Euro erhalten alle mit uns reisenden Geschwister oder auch befreundete Gruppen. Ihr müsst dafür mindestens fünf Personen sein. Wichtig ist, dass ihr die Anmeldungen zusammen in einem Umschlag an uns schickt oder die Anmeldungen innerhalb eines Tages per E-Mail bei uns eintreffen. Rabatte kumulieren geht nicht.

